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   LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12   

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LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12 (https://dejure.org/2013,55571)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2013 - 22 O 128/12 (https://dejure.org/2013,55571)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 22 O 128/12 (https://dejure.org/2013,55571)
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  • BGH, 16.12.2003 - VI ZR 103/03

    Begriff der gemeinsamen Betriebsstättte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12
    Erforderlich ist daher, dass die betrieblichen Aktivitäten der beteiligten Unternehmen voneinander wechselseitig abhängig sind (BGH NJW 2004, 947, 948).

    Allein eine rein theoretische Möglichkeit für eine Schädigung reicht nicht aus (BGH NJW 2004, 947, 948).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12
    Der Anscheinsbeweis ist einschlägig, wenn gerade der Schaden eingetreten ist, den die Verkehrssicherungspflicht verhindern soll (Palandt/ Sprau, a.a.O., § 823 BGB, Rn. 54; BGH NJW 94, 945).
  • BGH, 08.10.2002 - VI ZR 182/01

    Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12
    Art und Ausmaß der Überwachung richten sich nach den Umständen des Einzelfalles; insbesondere sind zu berücksichtigen die Gefährlichkeit der übertragenen Tätigkeit, die Persönlichkeit des Gehilfen, sein Alter, seine Vorbildung und Erfahrung und seine bisherige Bewährung im Verhältnis zu der von ihm zu erfüllenden Aufgabe (BGH, Urt. v. 08.10.2002, AZ.: VI ZR 182/01).
  • BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12
    Danach muss derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage, gleich welcher Art für Dritte schafft oder andauern lässt, Rücksicht auf diese Gefährdung nehmen und diejenigen Vorkehrungen treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (Palandt/ Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 823 BGB, Rn. 46; BGH NJW-RR 2002, 525).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 O 128/12
    Die Tätigkeit der Mitwirkenden muss im faktischen Miteinander der Beteiligten aufeinander bezogen, miteinander verknüpft oder auf gegenseitige Ergänzung oder Unterstützung ausgerichtet sein (BGH NJW 2008, 2116, 2117 m.w.N.).
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